Sehr geehrte Gartenfreunde,
aus gegebenem Anlass informiert der Vorstand noch einmal über den Werdegang einer Gartenkündigung.
Eine Kündigung des Gartens hat in schriftlicher Form bis zum 30.09. eines Kalenderjahres zu erfolgen. Später eingehende Kündigungen werden zum darauffolgenden Kalenderjahr bestätigt.
Wenn vorher ein Interessent gefunden wird, ist bevor es zur Gartenübergabe kommt der Vorstand zu informieren, da eine Wertermittlung durchgeführt werden muss.
Erst nach der erfolgten Wertermittlung kann der Garten an einen neuen Pächter (vorher Information an den Vorstand) übergeben werden.
Zukünftig werden Gartenübergaben, die eigenmächtig, ohne Information an den Vorstand, übergeben werden, für ungültig erklärt.
Gleichzeitig weisen wir auch noch einmal darauf hin, dass nach einer Kündigung entweder ein Nachpächter gefunden wird oder ein Pflegevertrag für das darauffolgende Jahr vereinbart wird. Für den Pflegevertrag entsteht eine Jahresgebühr von 250,00 €.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Weiß
Vorstandsvorsitzender
Gartenverein „Gartenglück“ e.V.